Update Corona Regeln

Aktuelle Vorgaben für deinen Friseurbesuch

Grundsätzlich gilt die 3G-Regel.

Kunden dürfen die Friseurdienstleistung mit einem negativen Antigen-Schnelltest, einem Genesenen-Nachweis oder einem Impf-Nachweis in Anspruch nehmen.

Das gilt unabhängig davon, ob bei der Dienstleistung eine Maske getragen werden kann oder nicht.

In geschlossenen Räumen gilt sowohl für Kunden als auch für Beschäftigte die Maskenpflicht.

Das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-/KN95-/N95-Maske ist auch im Freien Pflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

Ist ein negativer Corona-Schnelltest erforderlich, darf er nicht älter als 24 Stunden sein. Außerdem ist der Dienstleister für die Einhaltung der nachfolgenden Vorgaben verantwortlich:

· Der Schnelltest muss vor Ort unter Aufsicht des Dienstleisters durchgeführt werden oder Selbsttest Durchführung mit Kamera (hierbei Infos bei mir bitte einholen unter 0152-53206527)

· im Rahmen einer betrieblichen Testung durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen oder

· von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung (Corona-Teststation) vorgenommen oder überwacht werden.

· Hygiene und Schutzmaßnahmen werden weiterhin wie vorgeschrieben selbstverständlich eingehalten.

Bei Schülern einer Grundschule, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums oder einer beruflichen Schule reicht die Vorlage des Schülerausweises.

Körpernahe Dienstleister müssen die Kontaktdaten ihrer Kunden erheben.

WICHTIG!!! Egal welchen Status ihr habt, jeder Mensch ist und bleibt herzlich willkommen in unserem Salon.

Eure Susanne

 

Zertifikat für die Erlaubnis zur Durchführung von PoC-Antigen-Tests auf Sars-CoV-2